(Bonn, 13. April 2012) Die Berliner Staatsanwaltschaft stellt mit Schreiben vom 12. April 2012 das Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Klaus F. Zimmermann gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung ein. Dies ist eine juristische Einstellung erster Klasse und ein voller Erfolg für Zimmermann.
Ende 2009 hatte der Landesrechnungshof Berlin, Klaus F. Zimmermann, seinerzeit Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), vorgeworfen, das DIW hätte unter seiner Leitung Steuergelder verschwendet. Aufgrund einer Strafanzeige aus der Berliner Politik leitete die Berliner Staatsanwaltschaft Anfang Januar 2010 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Untreue ein.
Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor (Berlin), der Strafverteidiger von Zimmermann, stellt dazu u.a. (s. www.verteidiger-in-Berlin.de) fest:”Sämtliche Vorwürfe haben sich als haltlos erwiesen… Tatsächlich ist die Staatsanwaltschaft auf der Grundlage ausgesprochen sorgfältiger Ermittlungen … zu dem Ergebnis gelangt, dass Herrn Prof. Dr. Zimmermann in keinem der angezeigten Fälle seine gegenüber dem DIW bestehende Vermögensbetreuungspflicht verletzt habe, was eine entscheidende Voraussetzung des Vorwurfs der Untreue gewesen wäre….. Die Staatsanwaltschaft ist damit nach mehr als zwei Jahre dauernden gründlichen Ermittlung zu dem gleichen Ergebnis gekommen wie bereits die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in ihrer Stellungnahme vom 10.02.2010 zum Rechnungshofbericht.”
Bereits zu Beginn des Jahres 2010 hatten das DIW und der seinerzeitige Berliner Senat die Vorwürfe des Landesrechnungshofes in umfangreichen Stellungnahmen zurückgewiesen und widerlegt. Das Kuratorium des DIW stellte dazu am 18. März 2010 fest: “Das Kuratorium teilt die auf dem derzeitigen Sachstand basierende Bewertung der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft bezüglich der Kritik des Landesrechnungshofs und hält den Großteil der Vorwürfe für nicht gerechtfertigt … Ausdrücklich anerkannt wurde auch die enorme Steigerung der wissenschaftlichen Forschungsarbeiten der DIW-Mitarbeiter, die das Renommee des Instituts ganz wesentlich gestärkt und verbessert haben.”
Die Prüfungsmitteilung des Berliner Landesrechnungshofes war unmittelbar nach ihrer Erstellung im Dezember 2009 der Öffentlichkeit gezielt und einseitig zugespielt worden und hatte zu umfangreichen Vorverurteilungen in den Medien und zu einer öffentlichen Kampagne gegen den seinerzeitigen DIW-Präsidenten geführt. Dabei waren auch im Zusammenhang mit der Prüfungsmitteilung umfangreiche Details verbreitet worden, die sich später als falsch oder irreführend erwiesen und deren Verbreitung presserechtlich untersagt wurden.
„Es wäre sehr wünschenswert, wenn die Medien, die umfassend über das Ermittlungsverfahren und die Vorwürfe berichtet haben, nunmehr ebenso umfassend über die Einstellung mangels Tatverdacht berichten würden,“ kommentiert Rechtsanwalt Gernot Lehr, Kanzlei Redeker Sellner Dahs (Bonn), der Zimmermann presserechtlich beraten hat, die Einstellung des Verfahrens.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dieter Leuze (Essen), der diese Fragen und die Praxis der Rechungshofprüfungen wissenschaftlich untersucht hat, stellt zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft fest: “Ich hatte 2010 zu den Vorgängen um das DIW und seinen Präsidenten in der juristischen Fachzeitschrift ‘Verwaltungsrundschau’ (2010, S. 369 – 374) kritisiert, dass diese beispielslose Pressekampagne durch den Rechnungshof geduldet wurde. Dies und die erheblichen Mängel im Prüfbericht ließen vom Rechnungshof kein objektives und faires Verfahren erwarten. Umso bemerkenswerter ist nach diesem einseitigen Vorgehen des LRH Berlin nun das Urteil des Staatsanwaltes nach offensichtlich gründlicher Prüfung.”
Die Vorwürfe des Landesrechnungshofes und der Medien zielten auf die zentralen Elemente des Reformkurses, den Zimmermann seit seiner Übernahme der Leitung des DIW im Jahre 2000 eingeschlagen hatte: Die erfolgte wirtschaftliche Sanierung des Instituts, den Aufbau wissenschaftlicher Führungs- und Leistungsanreizstrukturen, die enge Verbindung von Forschung und Beratung, den aus Kapazitäts- und Sicherheitsgründen notwendigen Umzug in ein Gebäude in Berlin-Mitte, die wissenschaftliche Vernetzung und die Internationalisierung des Instituts sowie die angestrebte politische Unabhängigkeit. Leibniz-Gemeinschaft, Wissenschaftlicher Beirat und Kuratorium hatten nach verschiedenen Evaluationen die Institutsleitung vielfach in diesem Kurs bestätigt und die hohe Zielerreichung gelobt.
Dennoch sah sich das DIW unter der Leitung von Zimmermann über 11 Jahre wegen seiner inneren Reformen und wegen des Engagements für einen wirtschaftlichen Reformkurs in Deutschland immer wieder Anfeindungen ausgesetzt, die bis zu mehreren terroristischen Attacken und jahrelangem Polizeischutz führten.
Prof. Dr. Dr. h. c. Günter Stock (Berlin), Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Kuratoriumsvorsitzender des DIW von 2002 bis 2008, hatte das Institut in seiner Reformphase kontrolliert. Er stellt fest: “Die klärende Entscheidung der Staatsanwaltschaft beendet eine unsägliche, öffentliche Debatte. Zimmermann hat das DIW durch seinen Reformkurs wirtschaftlich und wissenschaftlich saniert und nach den Vorstellungen der Leibniz-Gesellschaft und des Wissenschaftsrates als unabhängiges, leistungsfähiges Forschungsinstitut aufgestellt. Die zentrale Kritik des Rechnungshofes war, soweit ich sie aus meiner Kenntnis beurteilen kann, nicht angemessen. Die Gremien des DIW haben zu meiner Amtszeit die Politik des Präsidenten immer voll mitgetragen.”
Prof. Dr. Klaus F. Zimmermann (Bonn): “Es ist vielfach darüber geschrieben worden, dass ich die Aufgabe beim DIW 2000 nur auf Drängen der Politik und der Wissenschaft übernommen habe. Offenkundig war es angesichts der finanziellen und wissenschaftlichen Lage des Instituts sehr schwierig, die Führungsfrage zu lösen. Von Anfang an ging es mir ausschliesslich darum, einen Beitrag zur wissenschaftlichen Neuausrichtung des DIW und somit zur Stärkung der deutschen Forschungs- und Beratungsinstitutionen zu leisten. Es gelang, bis 2009 alle vorgegebenen Ziele der Leibniz-Gesellschaft und des Wissenschaftsrates zu erreichen und das Institut in gesunde wirtschaftliche und wissenschaftliche Strukturen zu führen. Ich bedanke mich bei der Staatsanwaltschaft für das gründliche und faire Verfahren und den klaren Schlussstrich.”
“Damit wird auch deutlich, dass es bei dem Konflikt um das DIW in Wahrheit um die Frage seiner künftigen Ausrichtung ging. Das ist der eigentliche Hintergrund der Auseinandersetzung, aus der ich mit meinem vorzeitigen Rücktritt 2011 dann die Konsequenzen gezogen habe”, sagte der ehemalige DIW – Präsident.