In einem Artikel von Walter Rügemer mit der Überschrift “Die unterwanderte Demokratie – Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen”, der unter anderem in der Zeitschrift “Blätter für deutsche und internationale Politik”, Ausgabe 8/2013, und dem Online-Angebot www.nrhz.de veröffentlicht wurde, hieß es unter Bezugnahme auf das IZA unter anderem fälschlich, “Faktenwidrig bezeichne es sich als unabhängig.”; “Von ‘freier Wissenschaft’ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden.”. Weiter unterstellte der Beitrag fälschlich, das IZA betreibe Lobbying („Form des unsichtbaren Lobbyings unter staatlichem Siegel“). Auch wurde in der Berichterstattung der unzutreffende Eindruck erweckt, das IZA informiere nicht über seine private Finanzierung durch die Deutsche Post-Stiftung.
Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) ist eine unabhängige wissenschaftliche und transparente Forschungseinrichtung, die mit dem größten Netzwerk an Ökonomen weltweit eine Kommunikationsplattform für Wissenschaft und Praxis zu allen Fragen der Arbeitsökonomie bereitstellt.
Bereits mit Beschluß vom 10. 1. 2013 hatte das Landgericht Hamburg dem “Stern” untersagt, das IZA als “Lobbygruppe” zu bezeichnen (Az.: 324 O 704/12). Der “Stern” hatte dieses Verbot als endgültige Regelung anerkannt.
Mit anwaltlichem Schreiben gab die Blätter Verlagsgesellschaft mbH die vom IZA geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, die beanstandeten Aussagen zukünftig nicht mehr zu wiederholen.
Der Autor des Beitrags und der Herausgeber des Online-Angebots www.nrhz.de erklärten sich hierzu nicht bereit. Deshalb hat das Landgericht Hamburg es diesen Parteien im Wege der einstweiligen Verfügung (Az.: 324 O 541/13) untersagt, unter Bezugnahme auf das IZA zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten oder/oder verbreiten zu lassen:
– “Faktenwidrig bezeichne es sich als ‘unabhängig‘.”;
“Von ‘freier Wissenschaft’ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden.”;
– Es “betreibe Lobbying”.
Weiter hat es untersagt, durch bestimmte Textpassagen, den Eindruck zu erwecken, dass das IZA “nicht über seine private Finanzierung informiere.”
Diese Verbote sind folgerichtig, weil das IZA keinen Einflüssen Dritter ausgesetzt ist und sich nur der Wissenschaft verpflichtet hat. Auf die Wissenschaftsförderung der Deutschen Poststiftung wird transparent hingewiesen.
Zu den weiteren Hintergründen siehe den Beitrag “Lobbyismus und Tarnkappenwissenschaft”.