Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) ist eine unabhängige wissenschaftliche und transparente Forschungseinrichtung, die mit dem größten Netzwerk an Ökonomen weltweit eine Kommunikationsplattform für Wissenschaft und Praxis zu allen Fragen der Arbeitsökonomie bereitstellt. Zu Fragen von Lobbyismus und Tarnkappenwissenschaft hat es unlängst eine Erklärung abgegeben.
In einem Artikel von Werner Rügemer mit der Überschrift “Die unterwanderte Demokratie – Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen”, der unter anderem in der Zeitschrift “Blätter für deutsche und internationale Politik”, Ausgabe 8/2013, und dem Online-Angebot www.nrhz.de veröffentlicht wurde, hieß es unter Bezugnahme auf das IZA unter anderem fälschlich, “Faktenwidrig bezeichne es sich als unabhängig.”; “Von ‘freier Wissenschaft’ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden.”. Weiter unterstellte der Beitrag fälschlich, das IZA betreibe Lobbying („Form des unsichtbaren Lobbyings unter staatlichem Siegel“). Auch wurde in der Berichterstattung der unzutreffende Eindruck erweckt, das IZA informiere nicht über seine private Finanzierung durch die Deutsche Post-Stiftung.
Die vom IZA geforderte Unterlassungserklärung lehnten der Autor des Beitrags und der Herausgeber des Online-Angebots www.nrhz.de im Gegensatz zur Blätter Verlagsgesellschaft mbH ab. Deshalb hat das Landgericht Hamburg es diesen Parteien im Wege der einstweiligen Verfügung (Az.: 324 O 541/13) untersagt, unter Bezugnahme auf das IZA zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten oder/oder verbreiten zu lassen:
– “Faktenwidrig bezeichne es sich als ‘unabhängig‘.”;
“Von ‘freier Wissenschaft’ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden.”;
– Es “betreibe Lobbying”.
Weiter hat es untersagt, durch bestimmte Textpassagen, den Eindruck zu erwecken, dass das IZA “nicht über seine private Finanzierung informiere.”
Diese Verbote sind folgerichtig, weil das IZA keinen Einflüssen Dritter ausgesetzt ist und sich nur der Wissenschaft verpflichtet hat. Auf die Wissenschaftsförderung der Deutschen Poststiftung wird transparent hingewiesen.
Der Autor und das NRhZ-Online-Angebot wollten diese Entscheidung des Gerichts nicht akzeptieren. Deshalb kam es zu dem derzeit anhängigen Klageverfahren vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 324 O 19/14). Über die Klage wurde am 09.05.2014 mündlich verhandelt. Das Gericht erläuterte, die Äußerungen von Herrn Rügemer könnten auch dahingehend verstanden werden, dass das IZA im Interesse von Auftraggebern oder Förderern Gefälligkeitsgutachten erstelle bzw. Vorgaben Dritter erfülle.
Herr Rügemer räumte vor Gericht ein und gab zu Protokoll, dass er in dem Beitrag diese Vorwürfe nicht habe zum Ausdruck bringen wollen, also dass das IZA keine Gefälligkeitsgutachten erstelle und nicht Vorgaben Dritter folge. Damit ist ein wesentliches Ziel des Klageverfahrens bereits erreicht, obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Auch dass das IZA transparent über seine Finanzierung berichtet, stand außer Frage.
Die im Prozess noch offen gebliebene Frage, welches Verständnis der Äußerungen richtigerweise zu Grunde gelegt werden muss, ist weiter klärungsbedürftig.
Noch ein Wort zu den Akteuren: Im zeitlichen Umfeld der Gerichtsverhandlung verbreitete Herr Rügemer seine Position in Pressemitteilungen; Organe wie “scharf links”, “NachDenkSeiten”, “Junge Welt” und der Beirat der Attac solidarisierten sich, Lobbypedia, Wikipedia, das “Neue Deutschland” und die “taz” berichteten. Unter anderem hatten die Hamburger Attac-Gruppe, gemeingut in BürgerInnenhand (gib) und der Berliner Wassertisch und andere Unterstützer aus Bremen und Berlin ihre Teilnahme am Gerichtsprozess ermöglicht.