Das DIW hat nach einer Agenturmeldung für die Jahre 2005 – 2009 insgesamt 685 000 Euro an Zuwendungen an das Land zurückgezahlt.
Tatsächlich konnten die Vorwürfe des Landesrechnungshofes Berlin durch das DIW weitgehend ausgeräumt werden. Nach einer Stellungnahme des DIW treffen die Vorwürfe des Rechnungshofes zu über 90% nicht zu.
Das DIW hat im Zeitraum 2005 – 2009 an Zuwendungen ca. 65 Millionen Euro erhalten. Damit ergibt sich unter den Bedingungen äußerst kritischer Prüfungen eine Beanstandungsquote von 1,05%.
Beanstandungen sind bedauerlich, kommen aber bei jeder öffentlichen Verwaltung vor. Diese geringe Beanstandungsquote kann aber nur als Bauchlandung für den Landesrechnungshof interpretiert werden.
Ferner: „Außerdem wurde dem DIW bescheinigt, dass es inzwischen verstärkt Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vornehme und eine Vielzahl von Dienstleistungen öffentlich ausschreibe.“
Das DIW hat schon immer Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgenommen und eine Vielzahl von Dienstleistungen öffentlich ausgeschrieben.
Der Landesrechnungshof hatte im Jahre 2009 zunächst 7 Millionen und im Jahr 2010 dann nur noch 5 Millionen der Fördergelder für den Zeitraum 2005 – 2008 beanstandet.
Übrig bleibt eine im Vergleich dazu geringe Summe, die im übrigen nicht auf die originäre Prüfung des Landesrechnungshofs, sondern auf die – üblicherweise regelmäßig vom Land durchzuführenden – Zuwendungsprüfung zurückzuführen ist. Zu dieser üblichen Prüfung musste das Land Berlin durch den Landesrechnungshof erst angehalten werden. Der nun vom Land geprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2005 bis 2009.
Es zeigt sich, dass die erfolgte Skandalisierung der früheren gänzlich überhöhten Beanstandungen des Landesrechnungshofs unberechtigt waren.